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Boutique Hotel Nives S

Informationen
Adresse:

Streda Nives 4 - 39048 Wolkenstein in Gröden

Höhe:

1544 m ü.d.M.

Telefon:

+39 0471 773329

Fax:

+39 0471 771052

CIN:

IT021089A1EJX5D6CS



Zugänglichkeitsgrad: hoch

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Ein Kleinod der Ruhe und des Genusses kombiniert mit stilvollem Ambiente und familiärer Gastlichkeit. 13 Suiten und Juniorsuiten zeichnen unser Haus für seine Exklusivität aus.
Erleben Sie einen unvergesslichen Urlaub im Hotel in Wolkenstein Gröden, dem Luxury & Design Hotel in den Dolomiten. Das Wellness Hotel in Gröden, eine Oase der Ruhe und Behaglichkeit für einen erholsamen Urlaub, liegt im Zentrum von Wolkenstein, im Herzen der faszinierenden Bergwelt der Grödner Dolomiten. 13 Juniorsuiten und Suiten vereinen höchsten Wohnkomfort mit einem stilvollen Ambiente und der rundum spürbaren Wohlfühlatmosphäre eines familiengeführten Hotels. Genießen Sie Ihren Urlaub im kleinen und exklusiven Hotel in Wolkenstein Gröden und freuen Sie sich auf kulinarische Erlebnisse der Spitzenklasse im feinen Gourmetrestaurant. Urlaub im Luxury & Design Hotel Nives Wolkenstein, im sonnigen Grödnertal, verspricht Ruhe und Erholung aber auch ein vielfältiges Sport- und Freizeitangebot inmitten einer einzigartigen Naturkulisse. Das Boutique Hotel Nives im Herzen der Dolomiten ist der perfekte Ort für Ihren Sommer- und Winterurlaub in Südtirol!

Die Preise verstehen sich pro Person und Tag mit Halbpension und gelten für einen Mindestaufenthalt von 3 Tagen. Inklusive sind ein Garagenstellplatz und die „Nives Inklusivleistungen".
Es ist üblich, dass bei einer Buchung ein Angeld von 30% des Gesamtpreises bezahlt wird. Das Angeld ist eine Garantie des Mietvertrages und wird im Falle einer Stornierung durch den Gast, vom Beherbergungsbetrieb nicht zurückerstattet.
Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.01.2014 in allen Südtiroler Beherbergungsbetrieben eine Gemeinde-Aufenthaltsabgabe eingehoben wird.

Reservierung: Reservierungen und Stornierungen können nur schriftlich anerkannt werden.

Angeld: bei Fixreservierungen bzw. online Buchungen bitten wir um ein Angeld in Höhe von ca. 30 % des Gesamtpreises. Das Angeld muss spätestens binnen 1 Woche nach Buchung erfolgen.

Tipp: Schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung ab. Sie schützt Sie vor Stornogebühren, sollten Sie aus einem gewichtigen Grund Ihren Urlaub nicht antreten können. Bei Verzicht auf die Reise-Storno-Schutz Versicherung gelten nachstehende Bedingungen: Bei Stornierungen 4 Wochen vor Anreise werden 80% und 2 Wochen vor Anreise 100% des gesamten gebuchtenArrangementpreises in Rechnung gestellt. Bei verspäteter Ankunft bzw. vorzeitiger Abreise berechnen wir die gesamte gebuchte Aufenthaltszeit.

Hunde und Haustiere: Wir bitten um Ihr Verständnis, dass keine Haustiere erlaubt sind.

An- und Abreise: Ihr Ferienzuhause steht Ihnen am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Bei Anreise nach 18 Uhr bitten wir um Benachrichtigung. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr erfolgen.

Im Übrigen verweisen wir auf die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die den Grödner Tourismusvereinen angeschlossenen Beherbergungsbetriebe“ in jeweils gültiger Fassung, welche dem Beherbergungsvertrag zugrunde liegen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die den Grödner Tourismusvereinen angeschlossenen Beherbergungsbetriebe

Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachstehend auch kurz: „AGB“, regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem zwischen dem Beherbergungsbetrieb einerseits und dem Gast und/oder Vertragspartner andererseits zustande gekommenen Beherbergungsvertrag. Diese AGB schließen Sondervereinbarungen zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast und/oder Vertragspartner nicht aus, welche im Zweifel Anwendungsvorrang haben. Dazu müssen Sondervereinbarungen aber in jedem Fall in schriftlicher Form getroffen werden.

Der Gast und/oder Vertragspartner ist dazu angehalten, diese AGB genau durchzulesen und den Bestimmungen besondere Beachtung zu schenken.

Art. 1 (Begriffsbestimmungen)

1.1. „Beherberger“ bzw. „Beherbergungsbetrieb“ ist eine natürliche und/oder juristische Person, eine Gesellschaft oder Körperschaft, welche Gäste gegen Entgelt beherbergt.

1.2. „Vertragspartner“ ist eine natürliche und/oder juristische Person, eine Gesellschaft oder Körperschaft, welche als Gast und/oder als Beauftragter, Agent, Vermittler oder in welcher Form auch immer allgemein für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.

1.3. „Gast“ ist eine natürliche Person, welche die Beherbergung in Anspruch nimmt. Ist der Gast nicht zugleich Vertragspartner (Mitreisende usw.) gelten die gegenständlichen AGB sinngemäß.

1.4. „Beherbergungsvertrag“ ist der zwischen dem Beherberger und dem Gast und/oder Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt von den gegenständlichen AGB geregelt ist.

Art. 2 (Bestellung/Reservierung)

2.1. Bei Abgabe der Bestellung/Reservierung erklärt der Vertragspartner im Falle des Zustandekommens des Beherbergungsvertrages diese AGB für sich und auch für die eventuellen weiteren Gäste anzunehmen und erklärt überdies, zur Annahme dieser AGB durch die Gäste zu Gunsten welcher der Beherbergungsvertrag abgeschlossen wird ermächtigt zu sein.

2.2  Das vom Beherbergungsbetrieb ausgearbeitete Angebot hat eine Gültigkeit von 1 Tag. Nach Ablauf dieser Frist ist das Angebot nicht mehr gültig und somit verfällt auch die angegebene Verfügbarkeit und der angeführte Preis.

2.3. Der Beherberger verpflichtet sich, die Reservierung in schriftlicher Form zu bestätigen und zwar durch Übermittlung einer Reservierungsbestätigung (unter Angabe des Aufenthaltszeitraumes, der gebuchten Leistungen und des Gesamtpreises) mittels E-Mail, Telefax oder im Postwege an die vom Vertragspartner angegebene Adresse.

2.4. Der Vertragspartner ist dazu angehalten, die Reservierungsbestätigung genau zu überprüfen und bei vermeintlicher Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit unverzüglich mit dem Beherberger direkt in Verbindung zu treten.

Art. 3 (Vertragsabschluss)

3.1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger, insbesondere durch Übermittlung der Reservierungsbestätigung im Sinne des Punktes 2.3. zustande.

3.2. Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner ein Angeld zur Bestätigung im Sinne des Art. 1385 ZGB leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf das geforderte Angeld hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit dem Angeld - schriftlich oder mündlich - einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung des Angeldes des Vertragspartners beim Beherberger zustande.

3.3. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

3.4. Erfolgt die Bezahlung des Angeldes nicht binnen einer Frist von 10 (zehn) Tagen, behält sich der Beherbergungsbetrieb das Recht vor, vom Beherbergungsvertrag einseitig und schadlos zurückzutreten und behält sich überdies vor, die Bezahlung der Stornogebühren gemäß Art. 7 zu verlangen.

Art. 4 (Entgelte)

4.1. Die angegebenen Preise für die Unterkunft verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, pro Person und Tag.

4.2. Die Preise für eventuelle Zusatzleistungen (Wellness, Sportangebote, Ausflüge usw.) werden vom Beherberger in Form einer gesonderten Preisliste bekannt gegeben.

4.3. Der Beherberger ist berechtigt, für Kurzaufenthalte fixe oder prozentuelle Zuschläge zu verrechnen, welche dem Vertragspartner vor Vertragsabschluss angezeigt werden.

Art. 5 (Beginn und Ende der Beherbergung)

5.1. Sofern keine andere Bezugszeit vereinbart wurde, hat der Gast das Recht, die reservierte Unterkunft ab 13.00 Uhr des Anreisetages zu beziehen.

5.2. Die gemietete Unterkunft ist vom Gast bis spätestens 09.00 Uhr des Abreisetages freizustellen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Aufenthaltstag in Rechnung zu stellen, wenn die Räumlichkeiten nicht fristgerecht freigestellt wurden und keine gesonderte Einigung zwischen den Parteien gefunden wurde.

Art. 6 (Umbuchungen; Verlängerung des Aufenthaltes; Vorzeitige Abreise)

6.1. Für den Fall, dass der Vertragspartner die bereits bestätigte Reservierung umbuchen möchte, hat die entsprechende Anfrage gegenüber dem Beherberger schriftlich, ggf. auch mittels Telefax oder E-Mail, zu erfolgen.

6.2. Der Beherberger behält sich vor, die Umbuchung nach jeweiliger Verfügbarkeit anzunehmen oder abzulehnen. Die Umbuchung stellt in jedem Fall einen Rücktritt vom ursprünglichen Beherbergungsvertrag und in der Folge den Abschluss eines neuen Vertrages dar, mit allen damit zusammenhängenden Rechtsfolgen.

6.3. Der Beherberger behält sich in jedem Fall das Recht vor, etwaige Stornogebühren im Sinne der gegenständlichen AGB zu berechnen.

6.4. Beabsichtigt der Beherberger, von seinem Recht gemäß Punkt 6.3. Gebrauch zu machen, so hat er dies dem Vertragspartner vor Abschluss der Umbuchung mitzuteilen.

6.5. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.

6.6. Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände höherer Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser usw.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer dieser Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Herabsetzung des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt, mindestens jenes Entgelt zu verlangen, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.

6.7. Reist der Gast vorzeitig ab, bleibt das Entgelt für die gesamte Vertragslaufzeit bzw. für das gesamte Arrangement in voller Höhe geschuldet. Dies ohne irgendwelche Abzüge infolge der Nichtinanspruchnahme des Leistungsangebots.

Art. 7 (Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr)

7.1. Bis spätestens 5 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes können alle Vertragspartner ohne Angabe eines Grundes und ohne jeglichen, wie auch immer gearteten Vertragsstrafen oder gegenseitigen Ansprüche vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

7.2. Außerhalb des in Punkt 7.1. festgelegten Zeitraumes kann der Vertragspartner vom Beherbergungsvertrag mit schriftlicher Erklärung zurücktreten, wobei folgende Stornogebühren anfallen:

-       bis 4 Monate vor dem Ankunftstag 50 % des gesamten Arrangementpreises;

-       bis 3 Woche vor dem Ankunftstag 90 % des gesamten Arrangementpreises;

-       in den letzten 3 Wochen vor dem Ankunftstag und bei Nichterscheinen des Gastes („no-show“) ist der Arrangementpreis aus dem Titel der Vertragsstrafe in voller Höhe zu entrichten, abzüglich der Kosten, welche sich der Beherberger infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.

7.3. Eventuell geleistete Angelder werden auf die geschuldete Vertragsstrafe angerechnet.

Art. 8 (Rechte und Pflichten des Vertragspartners und des Gastes)

8.1. Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner beziehungsweise der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast verpflichtet sich dabei, die jeweils gültige Hausordnung zu beachten und einzuhalten.

8.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund der Inanspruchnahme von Zusatzleistungen durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zu bezahlen.

8.3. Der Beherberger ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel oder Beträge in Fremdwährungen zu akzeptieren. Beabsichtigt der Vertragspartner, die Entgelte nicht in bar oder nicht in der offiziellen Landeswährung zu entrichten, so obliegt es ihm, die entsprechenden Zahlungsmöglichkeiten beim Beherberger vor Vertragsabschluss in Erfahrung zu bringen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten.

Art. 9 (Rechte und Pflichten des Beherbergers)

9.1. Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

9.2. Der Beherberger kann dem Vertragspartner beziehungsweise den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

9.3. Eine sachliche Rechtfertigung im Sinne des Punktes 9.2. ist beispielsweise dann gegeben, wenn die vertragsgegenständlichen Räume unbenutzbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

9.4. Im Falle der Bereitstellung einer Ersatzunterkunft im Sinne der vorhergehende Punkte 9.2.
und 9.3. sind allfällige Mehraufwendungen für diese Ersatzunterkunft vom Beherberger zu tragen.

9.5. Wird der Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten (nach 20.00 Uhr und vor 6.00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.

9.6. Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechung seiner Leistung zu.

9.7. Im Sinne des Art. 2760 ZGB haben die Forderungen des Beherbergers gegen die beherbergten Personen für Dienste und Sachleistungen ein Vorzugsrecht an den von diesen in den Beherbergungsbetrieb und in die dazugehörenden Örtlichkeiten eingebrachten Sachen, sofern diese Sachen sich noch dort befinden. Der Beherberger hat daher das Recht, die Sicherstellungsbeschlagnahme besagter Sachen zu beantragen, wenn der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts verweigert, oder damit im Rückstand ist.

Art. 10 (Eingebrachte und übergebene Sachen)

10.1. Im Sinne des Art. 1783 ZGB haftet der Beherberger für jegliche Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung von Sachen, die der Gast in den Beherbergungsbetrieb eingebracht hat.

Als in den Beherbergungsbetrieb eingebrachte Sachen gelten:

-    die Sachen, die sich darin während der Zeit der Unterkunft des Gastes befinden;

-    die Sachen, die der Beherberger, während der Zeit der Unterkunft des Gastes außerhalb des Beherbergungsbetriebes in Verwahrung genommen hat;

-    die Sachen, die der Beherberger innerhalb einer angemessenen Zeit vor oder nach der Zeit der Unterkunft des Gastes, sei es im Beherbergungsbetrieb, sei es außerhalb desselben in Verwahrung genommen hat.

10.2. Die Haftung an eingebrachten Sachen beschränkt sich auf den Wert dessen, was beschädigt, zerstört oder entwendet wurde, und zwar bis zum Gegenwert des Hundertfachen des Unterkunftspreises für einen Tag.

10.3. Der Beherberger haftet über die in Punkt 10.2. vorgesehenen Grenzen hinaus, wenn die Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung der vom Gast in den Beherbergungsbetrieb eingebrachten Sachen auf sein Verschulden zurückzuführen ist.

10.4. Die Haftung des Beherbergeres ist unbeschränkt:

-    wenn ihm die Sachen in Verwahrung gegeben worden sind und dieser sie angenommen hat;

-    wenn er sich geweigert hat, Sachen in Verwahrung zu nehmen, die er zu übernehmen verpflichtet war.

10.5. Der Beherberger ist verpflichtet, Wertpapiere, Bargeld und Wertsachen in Empfang zu nehmen; er kann ihre Annahme nur verweigern, wenn es sich um gefährliche Sachen oder um solche handelt, die in Hinblick auf die Bedeutung und die Art der Führung des Beherbergungsbetriebes von übermäßigem Wert, oder von sperriger Art oder übermäßiger Größe sind. Der Beherberger kann verlangen, dass die ihm übergebene Sache in einer geschlossenen und versiegelten Hülle enthalten ist.

10.6. Der Beherberger haftet nicht, wenn die Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung verursacht wird:

-    vom Gast, von seinen Begleitpersonen, Dienstpersonen oder Besuchern;

-    durch höhere Gewalt;

-    durch die Art der Sache.

10.7. Die Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung einer eingebrachten Sache ist dem Beherberger unverzüglich anzuzeigen.

Art. 11 (Tiere)

11.1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.

11.2. Der Gast, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren.

11.3. Der Gast haftet dafür, dass das Tier gesund ist und sämtliche veterinärmedizinische Auflagen erfüllt.

11.4. Der Gast haftet dem Beherberger gegenüber für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.

11.5. In den Salons, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.

Art. 12 (Höhere Gewalt)

12.1. Außer in den in gegenständlichen AGB ausdrücklich vorgesehenen Fällen haftet der Beherberger für keinerlei, wie auch immer geartete Schäden, welche dem Gast daraus entstehen, dass bestimmte Leistungen oder aber der gesamte Leistungsumfang aus einem Grund der auf die „Höhere Gewalt“ zurückzuführen ist nicht in Anspruch genommen werden können.

12.2. Unter „Höhere Gewalt“ ist jedes Ereignis zu verstehen, welches vom Beherberger nicht vorhersehbar war, oder aber unter Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Familienvaters für ihn jedenfalls nicht abwendbar war. Beispielhaft gelten hierfür: Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufstände, Bürgerkriege, terroristische Anschläge, Naturkatastrophen, Nuklearunfälle, Brand, Unwetter, Unterbrechung der Kommunikationswege oder Unterbrechung der Strom-, Gas- oder Wasserzufuhr, welche dem Beherberger nicht zurechenbar sind, Streiks und jegliche Ereignisse, welche nicht im Einflussbereich des Beherbergers liegen.

Art. 13 (Anwendbares Recht; Gerichtsstand)

13.1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem italienischen formellen und materiellen Recht, insbesondere unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

13.2. Ist der Vertragspartner kein Verbraucher im Sinne des gesetzesvertretenden Dekretes vom 06.10.2005, Nr. 206 ist der Gerichtsstand jener von Bozen, welcher als ausschließlicher Gerichtsstand gewählt wird.

Art. 14 (Schlussbestimmungen)

14.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

14.2. Im Falle von ursprünglichen oder entstandenen Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

Zugänglichkeitsgrad: hoch

Das Boutique Hotel Nives bietet seinen Gästen eine moderne Tiefgarage, die direkt mit dem Fahrstuhl verbunden ist (140x110cm). Bereits in der Rezeption spiegeln sich Design und Lifestyle in der modernen Architektur des Hauses wider und schaffen eine besonders behagliche Atmosphäre zum Wohlfühlen. Die Materialien Holz, Naturstein und Glas, sowie klare Linien und geschwungener Elan dominieren den Eindruck.
Die zwei geräumigen Juniorsuiten sind mit dem Fahrstuhl erreichbar und bieten auf einer Wohnfläche von rund 40 m² auch einen angemessenen Aufenthaltsbereich, der zum kuscheligen Verweilen einlädt.
Das besondere Extra in den Juniorsuiten Nives ist die freistehende Badewanne im Wohnbereich, mit atemberaubendem Ausblick auf die umliegende Bergwelt der Dolomiten. Darüber hinaus verfügen die Juniorsuiten über ein separates Badezimmer mit befahrbarer Dusche, Minibar, Internetanschluss und SAT-TV.
Auf der gleichen Ebene wie die Rezeption befinden sich der Frühstücksraum und die gemütliche Loungebar mit offenem Kamin. Die angrenzende Loungeterrasse und der idyllische Garten laden zum Verweilen ein – ideal für besondere Momente zu zweit in exklusivem Ambiente.
Nur ein Stockwerk tiefer befindet sich auch das Gourmetrestaurant Nives, welches für seine ausgezeichnete Küche und den professionellen Service einen außergewöhnlichen Ruf unter Feinschmeckern genießt. In einem gemütlichen und stilvollen Ambiente werden raffinierte Gerichte aus der mediterranen, internationalen und regionalen Küche serviert. Die hohe Qualität der Speisen basiert auf der Verwendung von besten Rohstoffen und saisonalen Bioprodukten aus Südtirol. Die Feinschmeckerküche bietet auch glutenfreie Gerichte.
Nach einem ereignisreichen Ski- oder Wandertag erwartet die Gäste der schöne Wellness- und SPA-Bereich mit wohltuenden Ganzkörperanwendungen und zeitgemäßer Naturkosmetik: Beautybehandlungen, Massagen, Beauty Pakete und Aromabäder.
Im Saunabereich gibt es neben einer finnischen Sauna auch ein Meditarium, eine römisches Dampfbad, Aromaduschen und einen Wasserbrunnen. Entspannende Momente bieten auch das Hallenbad oder der Außenwhirlpool, mit herrlichem Panoramablick auf die umliegenden Berge der Südtiroler Dolomiten.
Weitere Informationen und Bildmaterial zum Boutique Hotel Nives finden Sie unter Fotos & Details!

Anmerkung: Das Boutique Hotel Nives verfügt über eine moderne Tiefgarage, die direkt mit dem Fahrstuhl verbunden ist.
Parkplatz
Privat
  • ja
Kostenpflichtig
  • nein
Überdachter Parkplatz
  • ja
Entfernung zum Eingang < 50 m
  • ja
Reservierte Parkplätze
Vorhanden
  • ja
Bodenbeläge
  • Asfalt / Zement
Anmerkung: Der Zugangsweg verbindet die Tiefgarage mit dem Rezeptionsbereich und beinhaltet einen Aufzug.
  • Zugangsweg
Straßenüberquerung
Notwendig
  • nein
Vorhandensein von
Fahrstuhl
Eigenschaften Zugangsweg
Überdacht
  • ja
Eben
  • ja
Steigung < 7%
  • ja
Querneigung < 3,5%
  • ja
Ruheplattform
Vorhanden
  • ja
Breite des Zugangsweges
  • > 90 cm
Orientierungssysteme
Vorhanden
  • ja
Hinweisschilder
  • ja
Bodenbeläge
  • Asfalt / Zement
Eingangsbereich
Tür vorhanden
  • ja
Türbreite in cm
  • 150
Schiebetür
  • ja
Automatische Tür
  • ja
Türschwelle vorhanden
  • nein
Schalterhöhe in cm
  • 114
Orientierungssysteme
Vorhanden
  • ja
Hinweisschilder
  • ja
Teppiche
  • nein
Bodenbeläge
  • Fliesen / Marmor
Maße
Tiefe in cm
  • 140
Breite in cm
  • 110
Tür
Breite in cm
  • 90
Öffnungsdauer in Sekunden
  • 8
Bedienungselemente
Höhe zwischen 110 und 140 cm
  • ja
Blindenschrift
  • ja
Vorhandensein von
Fahrstuhl
Orientierungssysteme
Vorhanden
  • ja
Hinweisschilder
  • ja
Bodenbeläge
  • Teppichboden
Anmerkung: Die zwei geräumigen Juniorsuiten sind mit dem Fahrstuhl erreichbar und bieten auf einer Wohnfläche von rund 40 m² auch einen angemessenen Aufenthaltsbereich, der zum kuscheligen Verweilen einlädt. Das besondere Extra in den Juniorsuiten Nives ist die freistehende Badewanne im Wohnbereich, mit atemberaubendem Ausblick auf die umliegende Bergwelt der Dolomiten. Darüber hinaus verfügen die Juniorsuiten über ein separates Badezimmer mit befahrbarer Dusche, Minibar, Internetanschluss und SAT-TV.
Siehe auch das Badezimmer
Erhobenes Zimmer Nr.
  • 205
Eingangsbereich
Tür lässt sich ohne Kraftaufwand öffnen
  • ja
Türschließer
  • nein
Türbreite in cm
  • 84
Tür nach außen zu öffnen / Schiebetür
  • nein
Türschwelle vorhanden
  • ja
Türschwelle in cm
  • 1
Bett
Doppelbetthöhe in cm
  • 44
Abstand rechts in cm
  • 70
Abstand links in cm
  • 150
Abstand vorne in cm
  • 150
Bett verstellbar
  • ja
Telefon
  • ja
Fenster
Fenstergriffhöhe in cm
  • 150
Elektrisches Rollo
  • nein
Balkon
  • ja
Teppiche
  • ja
Bodenbeläge
  • Parkett
Anmerkung: Das Hotel Nives genießt für seine ausgezeichnete Küche und den professionellen Service einen außergewöhnlichen Ruf unter Feinschmeckern. In einem gemütlichen und stilvollen Ambiente werden raffinierte Gerichte aus der mediterranen, internationalen und regionalen Küche serviert. Die hohe Qualität der Speisen basiert auf der Verwendung von besten Rohstoffen und saisonalen Bioprodukten aus Südtirol. Die Feinschmeckerküche bietet auch glutenfreie Gerichte.
Auf der gleichen Ebene wie der Eingangsbereich
  • nein
Zugang mittels
Fahrstuhl
Eingangsbereich
Tür vorhanden
  • ja
Türbreite in cm
  • 120
Tür nach außen zu öffnen / Schiebetür
  • ja
Automatische Tür
  • nein
Türschwelle vorhanden
  • nein
Manövrierraum > 140 x 140 cm
  • ja
Tische
Verstellbar
  • ja
Tischhöhe in cm
  • 75
Freiraum unter dem Tisch in cm
  • 72
mit einem Tischbein in der Mitte
  • ja
Tischservice
  • ja
Orientierungssysteme
Vorhanden
  • ja
Hinweisschilder
  • ja
Teppiche
  • nein
Bodenbeläge
  • Parkett
Auf der gleichen Ebene wie der Eingangsbereich
  • ja
Eingangsbereich
Tür vorhanden
  • nein
Manövrierraum > 140 x 140 cm
  • ja
Tische
Verstellbar
  • ja
Tischhöhe in cm
  • 76
Freiraum unter dem Tisch in cm
  • 73
mit einem Tischbein in der Mitte
  • ja
Tischservice
  • ja
Teppiche
  • nein
Bodenbeläge
  • Parkett
Anmerkung: Im WC sind keine Haltegriffe vorhanden.
Lage im Gebäude
  • Im Restaurantbereich
Zugang mittels
Fahrstuhl
Barrierefreies WC gekennzeichnet und gut auffindbar
  • ja
Lage behindertengerechtes WC
  • Eigenständig
Eingangsbereich
Türbreite in cm
  • 85
Tür nach außen zu öffnen / Schiebetür
  • ja
Türschließer
  • ja
Türschwelle vorhanden
  • nein
Manövrierraum außen > 140 x 140 cm
  • ja
Manövrierraum innen > 140 x 140 cm
  • ja
WC
Haltegriff
  • nein
Seitlich anfahrbar
  • ja
Freiraum um das WC seitlich anzufahren in cm
  • 85
Abstand von der Hinterwand in cm
  • 71
Höhe in cm
  • 53
Alarmklingel in greifbarer Nähe
  • ja
Waschbecken
Zugänglich
  • ja
Höhe in cm
  • 87
Freiraum unter dem Waschbecken in cm
  • 64
Höhenverstellbar
  • nein
Spiegelhöhe in cm
  • 110
Spiegel verstellbar
  • nein
Wasserhahn
  • Bedienungshebel
Auf der gleichen Ebene wie der Eingangsbereich
  • nein
Zugang mittels
Fahrstuhl
Eingangsbereich
Tür vorhanden
  • ja
Türbreite in cm
  • 105
Tür nach außen zu öffnen / Schiebetür
  • ja
Automatische Tür
  • ja
Türschließer
  • ja
Türschwelle vorhanden
  • nein
Manövrierraum > 140 x 140 cm
  • ja
Höhe Theke in cm
  • 119
Tische
Verstellbar
  • ja
Tischhöhe in cm
  • 76
Freiraum unter dem Tisch in cm
  • 73
mit einem Tischbein in der Mitte
  • ja
Tischservice
  • ja
Teppiche
  • nein
Bodenbeläge
  • Parkett
Auf der gleichen Ebene wie der Eingangsbereich
  • ja
Eingangsbereich
Tür vorhanden
  • ja
Türbreite in cm
  • 100
Tür nach außen zu öffnen / Schiebetür
  • ja
Automatische Tür
  • nein
Türschließer
  • nein
Manövrierraum > 140 x 140 cm
  • ja
Tische
Verstellbar
  • ja
Tischhöhe in cm
  • 72
Freiraum unter dem Tisch in cm
  • 69
mit einem Tischbein in der Mitte
  • ja
Tischservice
  • ja
Bodenbeläge
  • Parkett
Anmerkung: Die gemütliche Loungebar mit offenem Kamin befindet sich auf der gleichen Ebene wie die Rezeption. Die angrenzende Loungeterrasse und der idyllische Garten laden zum Verweilen ein – ideal für besondere Momente zu zweit in exklusivem Ambiente. Im Loungebereich gibt es zudem eine Leseecke mit Internet.
Auf der gleichen Ebene wie der Eingangsbereich
  • ja
Eingangsbereich
Tür vorhanden
  • nein
Manövrierraum > 140 x 140 cm
  • ja
Tische
Verstellbar
  • ja
Tischhöhe in cm
  • 37
Tischservice
  • ja
Orientierungssysteme
Vorhanden
  • ja
Hinweisschilder
  • ja
Teppiche
  • nein
Bodenbeläge
  • Parkett
Anmerkung: Die Wine Bar im Restaurant Nives eignet sich hervorragend für Weinverkostungen lokaler und internationaler Weine in stilvollem Ambiente.
Auf der gleichen Ebene wie der Eingangsbereich
  • nein
Zugang mittels
Fahrstuhl
Eingangsbereich
Tür vorhanden
  • ja
Türbreite in cm
  • 92
Manövrierraum > 140 x 140 cm
  • ja
Tische
Verstellbar
  • nein
Tischhöhe in cm
  • 110
Tischservice
  • ja
Orientierungssysteme
Vorhanden
  • ja
Hinweisschilder
  • ja
Teppiche
  • nein
Bodenbeläge
  • Parkett
Auf der gleichen Ebene wie der Eingangsbereich
  • nein
Zugang
Tür vorhanden
  • ja
Türbreite in cm
  • 85
Manövrierraum > 140 x 140 cm
  • ja
Höhenunterschied
  • ja
Bodenbeläge
  • Kies
Anmerkung: Das Hallenbad ist der ideale Ort, um einen erlebnisreichen Urlaubstag in den Bergen ausklingen zu lassen.
Auf der gleichen Ebene wie der Eingangsbereich
  • ja
Eingangsbereich
Tür vorhanden
  • ja
Türbreite in cm
  • 90
Manövrierraum > 140 x 140 cm
  • ja
Zugang zum Schwimmbecken mittels
Haltegriff
  • ja
Beckenrand
Höhengleich mit Bodenniveau
  • ja
Erhöht
  • nein
Eigenschaften des Wassers
Wasserniveau höhengleich mit Beckenrand
  • ja
Salzwasser
  • nein
Thermalwasser
  • nein
Befahrbare Dusche
  • ja
Bodenbeläge
  • Platten / nicht holprige Pflastersteine
Anmerkung: Den Gästen stehen eine finnische Sauna, ein römisches Dampfbad und eine Meditarium zu Verfügung.
Auf der gleichen Ebene wie der Eingangsbereich
  • ja
Eingangsbereich
Tür vorhanden
  • ja
Türbreite in cm
  • 100
Tür nach außen zu öffnen / Schiebetür
  • nein
Türschwelle vorhanden
  • nein
Manövrierraum > 140 x 140 cm
  • ja
Kabine
Türbreite in cm
  • 63
Türschwelle vorhanden
  • ja
Höhe der Türschwelle in cm
  • 5
Orientierungssysteme
Vorhanden
  • ja
Hinweisschilder
  • ja
Bodenbeläge
  • Fliesen / Marmor
Auf der gleichen Ebene wie der Eingangsbereich
  • ja
Eingangsbereich
Tür vorhanden
  • ja
Türbreite in cm
  • 90
Tür nach außen zu öffnen / Schiebetür
  • nein
Türschließer
  • ja
Türschwelle vorhanden
  • ja
Höhe der Türschwelle in cm
  • 1
Manövrierraum > 140 x 140 cm
  • ja
Teppiche
  • nein
Bodenbeläge
  • Parkett

Restaurant

Öffentliche Bar

Hausbar

Vegetarisches Menü

Zentrale Lage

Wanderausrüstung

Speiseraum

Motorrad willkommen

Frühstücksraum

Internetanschluss im Zimmer/Apartment

Dampfbad

Direkt an der Piste

Skischuhtrockner

Radfahrer

Wellness

Whirlpool

Shuttle-Dienst

Frühstücksbuffet

Beautyfarm

Kostenloses WLAN

WLAN

Menüwahl möglich

Massagen

Offener Parkplatz

Ladestation E-Fahrzeug

Weinkeller

Bibliothek

Sauna

Hallenbad

Garage

Abkommen Eislaufplätze und Eishockeyspiele

Bankomat/Maestro

Wäscherei/Wäscheservice

Kreditkarte

Wandern

Spielzimmer

Fahrradverleih

Aufzug/Lift

Glutenfreie Küche

Fahrstuhl

Hallenbad erreichbar

Die hier angeführten Preise verstehen sich als rein indikative Angaben, um die Suche zu erleichtern.
Um die aktuellen Preise zu erfahren, besuchen Sie bitte die offizielle Website des Anbieters.
Die Reservierung erfolgt über die Homepage oder das Buchungsportal der Unterkunft.

Hochsaison: von 150,00 bis 193,00 Euro

Ganzjährig geöffnet: nein