FAQ's zur Parkplatzsituation in Südtirol
Welche Bedeutung hat das blaue Zeichen mit dem weißen Rollstuhl und für wen hat es Gültigkeit?
Das blaue Zeichen gilt auch in Südtirol für alle Personen, die einen Invalidenausweis (Beeinträchtigung der Gehfähigkeit) besitzen.
Können Rollstuhlnutzer an gekennzeichneten Parkplätzen zeitlich unbegrenzt parken?
Ja, die Parkdauer ist zeitlich unbegrenzt.
Kann man, wenn der Behindertenausweis sichtbar hinter der Autoscheibe liegt, auch auf nicht gekennzeichneten Parkplätzen parken?
Wenn kein reservierter Stellplatz für Menschen mit Behinderungen frei ist, kann man in ganz Südtirol auch auf den anderen Parkplätzen (Blaue Zonen) parken, wofür man den Behindertenausweis natürlich gut sichtbar hinter der Autoscheibe anbringen muss.
In manchen innerstädtischen verkehrsberuhigten Zonen sieht man oft das blaue Rollstuhlzeichen mit italienischer Erklärung. Was bedeutet es? Und was ist zu beachten?
Am Beginn einer verkehrsberuhigten Zone weist das blaue Rollstuhlzeichen darauf hin, dass Fahrzeuge mit Invalidenparkschein von dieser Einschränkung ausgenommen sind. In den Städten Bozen und Meran gilt allerdings eine Sonderregelung und man darf in die ausgewiesene verkehrsberuhigte Zone nur dann hineinfahren, wenn man bei der örtlichen Gemeinde vorher seinen Invalidenparkschein und sein Fahrzeug Kennzeichnen hinterlegt hat. Die Einfahrtskontrolle wird Videoüberwacht und streng gehandhabt. Die notwendigen Anträge um Durchfahrtsgenehmigung für die verkehrsberuhigte Zone können auf der Homepage der Gemeinden auch online ausgefüllt werden.
Quelle: www.gabana.net

