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COMMITMENT TO ACCESSIBILITY Ihr Bekenntnis zu einem inklusiven barrierefreien Tourismus für alle in Südtirol

Leitfaden zum Ausfüllen des Fragebogens „COMMITMENT TO ACCESSIBILITY“
(Lesedauer 9 Minuten)

1. Registrierung in der Datenbank

  1.  Registrierung
    • Die Registrierung erfolgt mit einer E-Mail-Adresse. An diese E-Mail-Adresse senden wir einen Link zur Bestätigung der Registrierung.
    • Sobald Sie die Registrierung bestätigen, können Sie mit dem Login fortfahren. Dann erhalten Sie per E-Mail eine Sicherheitsnummer, die Sie zur Anmeldung benötigen (dieser Vorgang kann einige Minuten dauern).
  2.  Verwaltung von Betrieben
    • Zur Erstellung Ihres Betriebes gehen Sie bitte auf das Feld “Struktur hinzufügen” und wählen dort die passende “Strukturart” aus. Füllen Sie dann bitte alle Felder aus.

2. Auswahl des Fragebogens

Es stehen drei verschiedene Fragebögen zur Verfügung, je nach Art Ihrer Tätigkeit:

  1.  Unterkunftsbetriebe (Hotels, Bed & Breakfast, Ferienwohnungen usw.)
  2.  Gastronomiebetriebe (Restaurants, Bars, Cafés usw.)
  3.  Andere Dienstleistungen (Sehenswürdigkeiten, Museen, Freizeiteinrichtungen, Geschäfte, Handwerker, Zahnärzte, öffentliche Einrichtungen usw.)

Zum Schutz Ihrer Daten müssen Sie hier eine Steuernummer eingeben, Sie können die Steuernummer Ihres Betriebes eingeben oder Ihre private Steuernummer.

Hinweis: Name, CIN-Nr. (nur für Unterkunftsbetriebe), Adresse, Homepage und E-Mail-Adresse werden im COMMITMENT TO ACCESSIBILITY online veröffentlicht.

Es wird eine zusätzliche Kontrolle der eingefügten E-Mail-Adresse durchgeführt: Nur wer Zugang zu dieser E-Mail-Adresse hat, kann die Betriebsseite aktivieren.

3. Ausfüllen des Fragebogens

  • Alle Ja/Nein Fragen müssen ausgefüllt werden.
  • Die Textfelder sind optional, werden aber empfohlen, um zusätzliche nützliche Informationen oder Details anzugeben. Textfelder müssen bitte in allen 3 Sprachen (Deutsch, Italienisch und Englisch) ausgefüllt werden.
  • Der Fragebogen ist so aufgebaut, dass die Fragen Schritt für Schritt beantwortet werden können. Man kann am Ende jedes Abschnitts mit dem Button “Weiter” speichern und die Eingabe unterbrechen, um sie später fortzuführen. Unterbricht man die Dateneingabe mitten im Abschnitt, gehen die Daten dieses Abschnitts verloren.

4. Barrierefreier Output

  • Nach Beantwortung aller Fragen wird das Ergebnis des Fragebogens als Output in Leichter Sprache generiert.
  • Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Zugänglichkeitsinformationen für möglichst viele Personen klar und verständlich sind, einschließlich jener mit besonderen Kommunikationsbedürfnissen.

5. Abschluss und Veröffentlichung

  • Ein Link oder eine PDF-Datei zum Download stehen zur Veröffentlichung bereit – integrieren Sie diese in Ihre Homepage!
  • Benennen Sie den eingefügten Link auf Ihrer Homepage mit dem Titel "COMMITMENT TO ACCESSIBILTY".
  • Nach Abschluss des Fragebogens werden Ihre Zugänglichkeitsinformationen im spezialisierten Portal "Südtirol für alle" integriert und an LTS TIC-Web ausgespielt (nur für Unterkunftsbetriebe, die den CIN eingegeben haben).

Ziel ist es, dass jeder teilnehmende Betrieb die vom System generierte Zugänglichkeitsbeschreibung auf der eigenen institutionellen Webseite veröffentlicht. So steht diese standardisierte Zugänglichkeitsbeschreibung in Leichter Sprache allen interessierten Kunden und Kundinnen zu Verfügung.

Download: Das CTA Qualitäts-Symbol steht als sichtbares Zeichen Ihres Engagements für Barrierefreiheit und gibt Ihren Kunden und Kundinnen Vertrauen in Ihr "COMMITMENT TO ACCESSIBILITY"!
(Handbuch zur Verwendung des Logos)

CTA Qualitäts-Symbol

Wir empfehlen, den Fragebogen in PDF-Format anzusehen und gegebenenfalls zu drucken. Laufen Sie durch Ihren Betrieb und sammeln Sie alle wichtigen Informationen. Anschließend funktioniert das digitale Ausfüllen reibungslos.


Zur richtigen Auswahl des Fragebogens siehe Punkt 2. Der geschätzte Zeitaufwand zum Ausfüllen des Fragebogens beträgt 15 Minuten.


FAQ zur Barrierefreiheit:

Was sind die Merkmale eines barrierefreien Zimmers?

  • Das Zimmer ist stufenlos erreichbar
  • Lichte Türbreite 80 cm
  • Im Zimmer gibt es keine Stufen
  • Freie Manövrierfläche von 150 x 150 cm vorhanden
  • Überall im Zimmer kann man sich gut bewegen
  • Rechts und links vom Bett ist mehr als 80 cm Platz
  • Das Zimmer hat ein barrierefreies Badezimmer


Was sind die Merkmale einer barrierefreien Ferienwohnung?

  • Die Wohnung ist stufenlos erreichbar
  • Lichte Türbreite 80 cm
  • In der Wohnung gibt es keine Stufen
  • Freie Manövrierfläche von 150 X 150 cm in jedem Raum vorhanden
  • Überall in der Wohnung kann man sich gut bewegen
  • Rechts und links vom Bett ist mehr als 80 cm Platz
  • Die Wohnung hat ein barrierefreies Badezimmer
Skizze einer barrierefreie Wohnung

Grafische Darstellung eines barrierefreien Zimmers mit Zugang zum Bad und Balkon.


Was sind die Merkmale eines barrierefreien Badezimmers?

  • Lichte Türbreite 80 cm
  • Freie Manövrierfläche von 150 X 150 cm vorhanden
  • Auf der rechten oder linken Seite vom WC sind mindestens 80 cm Platz
  • Es gibt Haltegriffe am WC
  • Das Waschbecken ist mit dem Rollstuhl unterfahrbar
  • Unterkante Spiegel 90 cm oder kippbarer Spiegel
  • Alarmklingel neben dem WC vom Boden aus erreichbar
  • Große bodengleiche Dusche
  • Dusche mit einer lichten Türbreite von mindestens 80 cm
  • Duschsitz und Haltegriff vorhanden
  • Alarmklingel in der Dusche vom Boden aus erreichbar
  • Beispiel für barrierefreies Badezimmer mit Dusche 
Skizze einer bodengleichen Dusche

Grafische Darstellung eines barrierefreien Bades mit bodengleicher Dusche (Quelle Autonomen Provinz Bozen – Südtirol, Abteilung Soziales – Planungshilfen zum Abbau architektonischer Barrieren)


Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen einen erleichterten Zugang zu den digitalen Informationen, insbesondere auch Senioren und Menschen mit Behinderungen. Ähnlich wie in der gebauten Umwelt, wo es darum geht, architektonische Barrieren (wie beispielsweise eine Stufe) zu vermeiden, gilt es bei der Programmierung einer Internetseite, keine digitalen Hindernisse einzubauen. Die geltenden Standards für die digitale Barrierefreiheit beruhen auf internationalen Leitlinien, den sog. Web Content Accessibility Guidelines 2.2 (Oktober 2023) und lassen sich in 4 Hauptaspekte zusammenfassen:

  1. Wahrnehmbarkeit: Die Internetseite muss zum Beispiel eine übersichtliche Seitenstruktur haben, Textinhalte müssen große Kontraste haben und für Bildschirmlesegerät (Screenreader) lesbar sein, Fotos müssen eine Bildbeschreibung für blinde Benutzer*innen haben.
  2. Bedienbarkeit: Die Internetseite muss sich zum Beispiel nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Computertastatur navigieren lassen.
  3. Verständlichkeit: Die Inhalte sollen einfach und verständlich sein, diesbezüglich gibt es auch eine zertifizierte Leichte Sprache – für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen, welche die Sprache nicht gut kennen. Tipp: Wenn Sie diesen Fragebogen ausfüllen, erhalten Sie kostenlos eine standardisierte Zugänglichkeitsbeschreibung Ihres Betriebs in Leichter Sprache.
  4. Robustheit: Internetseiten sollten auf allen Browsern und auf allen Endgeräten gut funktionieren. Unter diesen Punkt fallen zum Beispiel auch PDF-Dokumente, die barrierefrei erstellt werden müssen.

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie gewisse Punkte einschätzen sollen, können Sie sich an das Südtiroler Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit independent L. wenden.